EU Führerschein
     
Leistungsunbeschränkte Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit mehr als 50cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränk auf 25 kW als Stufenführerschein
     
A1 Krafträder der Klasse A bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
     
B Kfz bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz) mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten
     
BE Kombination: Kfz der Klasse B und ein Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen
     
C Kfz - ausgenommen aus Klasse D - über 3,5 t (auch mit Anhänger bis 750 kg)
     
CE Kombination: Kfz der Klasse C mit Anhänger mit mehr als 750 kg
     
C1 Kfz - ausgenommen aus Klasse D - über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t (auch mit Anhänger bis 750 kg)
     
C1E Kombination: Kfz der Klasse C1 und Anhänger über750kg, die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
     
D Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg
     
DE Kombination: Kfz der Klasse D und Anhänger über 750 kg
     
D1 Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
     
D1E Kombination: Kfz der Klasse D1, die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h
     
L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeug (z.B. Gabelstapler) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm³ Hubraum bzw. 4 KW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos)
     
T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhänger)